[15.01.1955] Bunter Abend
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PROGRAMM
für den „Bunten Abend“ des M.G.V. „Liederkranz“ 1886 Weiler b. B.
am Samstag, den 15. Januar 1955
1. Marsch – Musik - Kapelle
2. Offizielle Begrüßung - Josef Kollay
3. Begrüßungs-Conference - H.G. Altenhofen
4. Chor: Würfelbecher - Chor
[Presse, 30.10.1928] Ein Abend dem deutschen Volkslied
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Konzertveranstaltung in Weiler
Weiler b B., 30. Okt. Es ist etwas Schönes und Herrliches um das deutsche Volkslied, das in der Tiefe der Volksseele wurzelnd zum Volke seine eigene Sprache redet, von Freude und Leid kündet. Immer wieder, sei es in Stunden größter Traurigkeit oder Freude, wird man von seinen Weisen tief ergriffen, findet das Volkslied freudigen Widerhall in der Brust eines jeden Menschen.
In den deutschen Männergesangvereinen nimmt die Pflege und Förderung des deutschen Volksliedes eine besondere Stellung ein und das ist gut so, gilt es doch hier altes, von den Vätern übernommenes köstliches Gut zu bewahren, zu hegen und zu pflegen und den Nachkommen in gleicher Weise zu überliefern.
Der Männer-Gesangverein „Liederkranz“ Weiler hatte es unternommen, am letzten Oktobersonntag einen Volkslieder-Abend zu veranstalten.
[Presse, 09.11.1932] Mittelrheinischer Anzeiger: Von Nahe und Hunsrück
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Weiler 9. Nov. (Verschiedenes.) Seine Gesellenprüfung im Mechanikerhandwerk bestand vor dem zuständigen Prüfungsausschuss in Bingen Paul Altenhofen mit Erfolg.
Der MGV „Liederkranz“ hielt am Sonntag eine Mitgliederversammlung ab, in der beschlossen wurde, ab 1. November eine Senkung der monatlichen Beiträge durchzuführen.
Mitglieder, die in Arbeit sind, zahlen 40 Pfennig monatlich, also den alten Satz; Arbeitslose 30 Pfennig. Der MGV richtet an alle, die im Laufe des Jahres dem Verein wegen der hohen Beiträge den Rücken gekehrt haben, die Bitte, dem Verein wieder beizutreten.
Besonders ergeht dieser Ruf an alle Jugendlichen, denen man ja in weitgehenstem Maße entgegengekommen ist.
Die Vereinsstatuten von 1912
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Am 28. September 1912 setzte der Verein neue Vereinsstatuten in Kraft. 17 Paragraphen enthielt die ursprüngliche, bis zu diesem Zeitpunkt angewendete Satzung von 1886.
Diese Gründungsstatuten hatten aber einen schwerwiegenden Fehler: sie waren im rechtlichen Sinne eigentlich gar nicht wirksam geworden. Das Gründungsprotokoll ist zwar vom Schriftführer unterzeichnet, es fehlt aber die Unterschrift des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters.
Aufgefallen ist dieser formelle Fehler damals offensichtlich niemandem, denn viele Jahrzehnte hat man sich nach der Satzung gerichtet. 1912 wurde er durch Inkraftsetzen der neuen Satzung, die in Form eines Statutenbuches veröffentlicht und gegen einen Betrag von 10 Pfennigen an die Mitglieder ausgegeben wurde, ohnehin korrigiert.