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Die Beitragsordnung regelt die Höhe und den Zahlmodus der Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und in Kraft gesetzt.


1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr für aktive Mitglieder 48,- EUR und für Familien (mit Kindern bis zu 18 Jahren) 60,- Euro. Fördermitglieder zahlen 36,- EUR pro Jahr

2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

3. Der Kassierer hat darauf hinzuwirken, daß möglichst alle Mitglieder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Der Beitrag ist - solange eine Mitgliederversammlung keine Änderung beschließt - in zwei Beträgen, und zwar möglichst im März für das 1. Halbjahr und im September für das 2. Halbjahr einzuziehen.

4. Für Barzahler oder Beitragsüberweiser ist der Beitrag möglichst in einer Summe bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu entrichten.

5. Die Mitgliederversammlung vom 8. Juni 2001 hat diese Beitragsordnung beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Beitragsordnung vom 10. März 1997 aufgehoben.

Weiler, den 01. Januar 2015
Der Vorstand

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