• Letzte Änderung: Do, 12. Dez 2024, 18:01.
Internetseite des Männerchores Weiler bei Bingen

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1889 Vereinsfahne (Vorderseite)Die Vereinsfahne — damals Symbol der Einigkeit, der Zusammengehörigkeit und der gemeinsamen Zielsetzung! Zu jener Zeit war es das Bestreben und der Stolz eines jeden Vereins, ein solches Symbol sein Eigen zu nennen.

So konnte schon drei Jahre nach der Vereinsgründung die erste Fahne des MGV geweiht werden.

Am 15. Juni 1889 fand die Festfeier im Freien auf der „Bleiche“ neben der oberen Trift statt. Der Chor, der inzwischen 32 Mitglieder hatte, stand unter der Leitung des Dirigenten Peter Jäger aus Bingen seit 1888.

15 Gastvereine nahmen an den Feierlichkeiten teil.

Ein bitterer Wermutstropfen jedoch war damals in den Becher der Freude gefallen. Man hatte den 15. Juni für das Fest bestimmt, weil dieser auf den Sonntag in der Fronleichnahmsoktav fiel.

Da an diesem Tag ein Festzug stattfinden sollte, ging man davon aus, dass die Bewohner „im Ort“, d.h. in den Straßen, durch die am vorhergehenden Fronleichnamsfest die Prozession gezogen 

war, den Grünschmuck (Mai- oder Birken-Bäume) noch einmal für den Festzug, der den gleichen Weg gehen sollte, aufstellen und so Kosten für eine Neubeschaffung von Schmuck sparen könnten.

1889 Vereinsfahne (Rückseite)

Aber am 13. Juni, also zwei Tage vor dem Fest, starb der seit 1842 in Weiler als Seelsorger tätig gewesene Pfarrer Gottfried Roerig.

Kirchenvorstand und ein großer Teil der Weilerer verlangten nun die Verlegung der Fahnenweihe aus Pietätsgründen, solange der Verstorbene im Pfarrhaus „auf Schaab“ (auf dem Totenbett) lag. Da war guter Rat teuer!

Der Vorstand des MGV konnte sich jedoch, nach all den bereits getroffenen Vorbereitungen, nicht für eine Aufhebung des Festes entschließen, die Fahnenweihe fand statt. Diese Episode kostete den jungen Verein seitens vieler Weilerer viel Sympathie, die nur allmählich im Laufe der Jahre wieder gewonnen werden konnte.

Übrigens:

Die Mittel zur Anschaffung der Vereinsfahne wurden durch freiwillige Spenden, zum größten Teil aber durch Strafgelder aufgebracht.

Sobald nämlich der Dirigent den ersten Geigenstrich getan hatte, musste ein Sänger, der danach erst zur Probe erschien, 10 Pfennig für die Fahne geben, bei Nichterscheinen wurden 50 Pfennig gezahlt.

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