• Letzte Änderung: Di, 12. Nov 2024, 08:27.
Internetseite des Männerchores Weiler bei Bingen

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Männerchor Weiler: Das Dritte ReichSchon seit Beginn der Weimarer Republik waren die Reichskanzler und verantwortlichen Ministerien bemüht, die wirtschaftliche Entwicklung zur Sicherung des Lebensstandards der Menschen voranzutreiben, aber immer wieder hatte es Rückschläge gegeben, zuletzt 1930.

Trotzdem ging das Vereinsleben fort.

Satzungsgemäß war in der Generalversammlung am 29. Januar 1933 nach demokratischen Regeln der Vorstand gewählt worden, dem allerdings kein langer Bestand beschieden sein sollte.

 

Die politische Wende: Die Gleichschaltung des MGV

Reichsgesetzblatt GleichschaltungSchon am nächsten Tag trat in der Republik eine politische Wende ein, die ungeahnte Folgen nach sich ziehen sollte; der greise Reichspräsident v. Hindenburg hatte am 30. Januar 1933 Hitler zum Reichskanzler ernannt. Das Leben in Deutschland änderte sich. Der „Führerstaat“ wurde errichtet, von Demokratie war keine Rede mehr, alles wurde der Parteiräson der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ (NSDAP) unterworfen.

Diese traf selbst die kleinsten Vereine, so auch den MGV.

Schon am 5. Juli des gleichen Jahres wurde eine erneute Generalversammlung einberufen, die als „Gleichschaltungsversammlung“ bezeichnet wurde. Im Sinne der von der „Partei“ (NSDAP) erlassenen Bestimmungen und Richtlinien sollten alle kulturellen Vereine, zu denen auch der MGV gezählt wurde, „gleichgeschaltet“ werden. Das bedeutete damals, dass mindestens 51% des Vereinsvorstandes, einschließlich des 1. Vorsitzenden, Mitglied der „Partei“ sein musste.

Über den Verlauf der Versammlung ist ein ausführliches Protokoll gefertigt worden, das berichtet, dass die anwesenden Mitglieder mit der vorgeschriebenen Regelung einverstanden waren.

Die Versammlung wurde dann vom alten Vorsitzenden Göbel eröffnet. Anwesend war auch der damalige „Stützpunktleiter“ als Vertreter der „Partei“ (später „Ortsgruppenleiter“).

Neuer "Vereinsführer"

Nach Rücktritt und Entlastung des alten Vorstandes wurde zum neuen 1. Vorsitzenden ein Mitglied gewählt, das gleichzeitig „Parteigenosse“ war, Josef Stumm. Die Bezeichnung „Vorsitzender“ durfte nicht mehr geführt werden, stattdessen hieß er „Vereinsführer“.

Die weiteren Vorstandsmitglieder wurden nun nicht mehr von der Versammlung gewählt, sondern allein vom „Vereinsführer“ bestimmt. Vier der insgesamt damals sieben Vorstandsmitglieder mussten „Parteimitglieder“ sein. Der Vorstand wurde nunmehr „Führerring“ genannt, so war wenigstens die parteioffizielle Bezeichnung.

Die Versammlungen endeten von da ab nicht mehr nach altem Brauch mit einem gemeinsamen Chorlied, sondern wurde mit einem dreifachen „Sieg-Heil“ geschlossen „auf den Reichspräsidenten Generalfeldmarschall v. Hindenburg und den Volkskanzler Adolf Hitler“, so berichtet das Protokoll.

Im Übrigen war zu jeder Jahresversammlung der Vertreter der örtlichen Partei (Ortsgruppenleiter) zu laden.

Der MGV musste überdies dem „Deutschen Sängerbund“ beitreten, der von der Partei zur Überwachung der Vereine eingerichtet worden war.

 

Der MGV und das „Sänger-Quartett 1923 Weiler“

Sänger Quartett 1923 WeilerIn dieser Zeit brachte eine Episode viel böses Blut in Weiler: In unserem Heimatort bestand damals der 1923 gegründete Männergesangverein „Sänger-Quartett“.

Auf Veranlassung des „Sängerbundes Gau Rhein-Nahe“, einer Untergliederung des „Deutschen Sängerbundes“, fand am 29. September 1933 in der alten Schule eine Versammlung statt, zu der die beiden Gesangvereine eingeladen waren.

Ziel dieser Veranstaltung war eine Zusammenlegung beider Vereine.

Nach den Richtlinien des „Deutschen Sängerbundes“ durfte es in Orten mit weniger als 3.000 Einwohnern nur noch zwei Gesangvereine geben: neben einem gemischten Chor (Kirchenchor) nur noch einen Männerchor.

Das Protokollbuch des MGV berichtet, aus der Versammlung heraus sei damals vorgeschlagen worden, beide Vereine unter dem Namen des älteren zusammenzuschließen; die Vereinigung sollte dann in einer weiteren Versammlung vollzogen werden. Doch die Sprecher des „Sänger-Quartetts“ lehnten eine Vereinigung ab.

Der Protokollführer des MGV berichtet nun weiter, die Vertreter des „Sänger-Quartetts“ hätten dann die Auflösung ihres Vereins beantragt, die sofort vom „Führer“ des „Sängerbundes Gau Rhein-Nahe“ bestätigt worden sei. Von der Beschlagnahme des Vermögens des Vereins sei damals auf Antrag des MGV abgesehen worden.

Insoweit ist das Protokoll nachweislich falsch!

Nach noch vorliegenden schriftlichen Unterlagen, vor allem auch nach Berichten noch lebender Mitglieder, hat das „Sänger-Quartett 1923 Weiler“, so sein vollständiger Name, nach dem 29. September 1933 unbehindert und uneingeschränkt fortbestanden.

Wie der „gleichgeschaltete“ MGV, gehörte es dem „Deutschen Sängerbund“ an und brauchte weder eine zwangsweise Auflösung noch ein Verbot zu befürchten, denn schließlich konnte man auf einen guten „Protektor“ bauen, den damaligen „Ortsgruppenleiter“ Josef Struth, einen Mitgründer des Vereins und dessen Ehrenmitglied!

Mit ihm war der Fortbestand des Vereins sicher.

Nach verschiedenen Chorkonzerten feierte „das Quartett“, wie es in Weiler kurz bezeichnet wurde, am 18. und 19. Juni 1938 sein 15-jähriges Bestehen im Saale Bell mit feierlicher Weihe einer Vereinsfahne, der damals vorgeschriebenen „Einheitsfahne des Deutschen Sängerbundes“.

Bei der Festfeier sang der Männergesangverein „Liederkranz“ Weiler, so hieß es im ausgedruckten Programm, den „Begrüßungs-Chor“!

Dies zur "historischen Wahrheit", nachdem die Protokolle der damaligen Zeit nicht den tatsächlichen Vorgängen entsprechen. Abschließend sei noch der Vollständigkeit halber berichtet, dass das Jubiläum von 1938 die letzte öffentliche Veranstaltung des „Quartetts“ war.

Zwangspause während des Krieges

Notenbuch von Andreas GregoriDie Vereinsarbeit, insbesondere die regelmäßigen Chorproben, mussten wegen des Kriegsausbuchs eingestellt werden, eine große Zahl Sänger wurde zum Kriegsdienst eingezogen. Da nach Kriegsende der Chor wegen der durch den Krieg verursachten Verluste, (Gefallene, noch in Gefangenschaft zurückgehaltene und vermisste Mitglieder) nicht mehr zu singen in der Lage war, unterblieb eine damals nach Besatzungsrecht erforderliche Wiederanmeldung.

Der Verein hat so zu bestehen aufgehört.

Auch nach 1933 war das Vereinsleben des MGV weitergegangen. Mit dem „Quartett“ hatte man sich wieder geeinigt. Konzerte und Theaterspiele, auch Familienausflüge des MGV gehörten in den folgenden Jahren zur Vereinsarbeit. Dann brach am 1. September 1939 der unglückbringende Zweite Weltkrieg aus.

 

 

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